Diplomrechtspfleger/in
Definition
Diplomrechtspfleger/innen sind nichtrichterliche Beamte, denen als Organen des Bundes auf Grund der Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 87aVorlage:Art./Wartung/RIS-SucheB-VG) und des Rechtspflegergesetzes die selbstständige Besorgung von Geschäften der Gerichtsbarkeit übertragen ist.
Sie fassen bei ihrer Entscheidung Beschlüsse, erledigen die ihnen übertragenen Agenden der Rechtsprechung eigenverantwortlich und sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nur an die Weisung des nach der Geschäftsverteilung des jeweiligen Gerichtes zuständigen Richters gebunden. Dieses im Rechtspflegergesetz geregelte Weisungsrecht des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richters hat jedoch in der gerichtlichen Praxis keine Bedeutung mehr und kann als „totes Recht“ bezeichnet werden.
Arbeitsgebiete
Diplomrechtspfleger/innen können für eines oder mehrere der nachstehenden Arbeitsgebiete bestellt werden:
- Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
- Verlassenschafts,- Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse
- Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
- Sachen des Firmenbuchs
Ausbildung
Zum Diplomrechtspfleger können Gerichtsbedienstete ernannt werden, welche die Ernennungserfordernisse auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A2 (Gehobener Dienst) erfüllen, österreichische Staatsbürger sind und die Gerichtskanzleiprüfung (v4) sowie die Prüfung für den Fachdienst (v3) bei Gericht erfolgreich abgelegt haben.
Die Ausbildung der Diplomrechtspflegeranwärter/innen umfasst die Verwendung bei einem oder mehreren Gerichten mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem jeweiligen Aufgabengebiet, die Teilnahme am Grundlehrgang sowie am Arbeitsgebietslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der im Anschluss folgenden jeweiligen Prüfungen.
Die Dauer der Ausbildung der Diplomrechtspflegeranwärter/innen beträgt drei Jahre.
Aufnahmeverfahren
Für die Aufnahme der Diplomrechtspflegeranwärter/innen und Zulassung zur Ausbildung sind jeweils die vier Oberlandesgerichte zuständig:
- Graz für die BundesländerKärnten und Steiermark
- A-8010 Graz. Marburger Kai 49, Telefon: +43 316 8064 0
- Innsbruck für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol
- A-6020 Innsbruck, Maximilianstraße 4, Telefon: +43 512 5930
- Linz für die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich
- A-4020 Linz, Gruberstraße 20, Telefon: +43 57 60121
- Wien für die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien
- A-1011 Wien, Schmerlingplatz 11, Telefon: +43 1 52152 0
Literatur
- Szöky (Hrsg.) Kommentar zum Rechtspflegergesetz 2.Auflage (2017), MANZ-Verlag
- Broschüre „Diplomrechtspfleger/innen – unbekannte Wesen“ (www.vdroe.at)